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6. Fragenblock “Gewässer”

Bei Starkregen entsteht die Gefahr von Überflutungen von Ortsteilen. Diese Gefahr kann z.B. durch Entfernung von Drainagen, Renaturierung von Bächen, Flüssen, Teichen und Rückhaltebecken oder die Installation von Dachbegrünungen reduziert werden.

a) Welche Maßnahmen werden Sie hierzu konkret in Langenzenn angehen? 

Hr. Kimberger, Grüne: Wir setzen auf gezielte Maßnahmen in überflutungsgefährdeten Bereichen, basierend auf vorhandenen Analysen und Empfehlungen eines Planungsbüros. Dazu zählen Maßnahmen an Bächen, Rückhaltebecken sowie Kanalmaßnahmen. Bürgerinnen und Bürger sollen noch stärker einbezogen werden, damit private Maßnahmen zeitgleich erfolgen. Wir möchten bekannte Gefahrenstellen zügig angehen.

Hr. Habel, Initiative Zukunft Lgz: Wir haben bereits mit zahlreichen Maßnahmenkonzepten begonnen, diese sollen über das Gewässerbiotopkonzept umgesetzt werden, wofür auch bereits die Gelder bereitgestellt sind. Dies betrifft zunächst städtische Flächen, soll aber auf ankaufbare Privatflächen ausgeweitet werden.

b) Werden Sie künftig das Vorkaufsrecht an Gewässern nutzen, um die Renaturierung von z.B. Farrnbach und Fembach voranzubringen?

Hr. Kimberger, Grüne: Wir werden das Vorkaufsrecht gezielt in besonders wertvollen Bereichen einsetzen, um Renaturierungen voranzubringen. Bürgerinnen und Bürger werden dabei aktiv einbezogen und damit das Engagement für Natur gestärkt. Diese Maßnahmen müssen im Rahmen der finanziellen Spielräume geschehen, aber können langfristig wichtig sein, auch beim Hochwasserschutz.

Hr. Habel, Initiative Zukunft Lgz: Ja; - sofern nach der Wahl die Blockademehrheit aus CSU und SPD nicht mehr bestehen sollte, dürfte dies auch mehrheitsfähig sein, da ja die bewirtschaftenden Landwirte diese eh nicht mehr intensiv bewirtschaften, düngen etc. dürften…

c) Der Biber schafft durch seine Aktivitäten Überflutungsbereiche, so dass Wasser in der Fläche gehalten wird. Der Grundwasserspiegel steigt und es entsteht Lebensraum für Fische, Amphibien, Libellen, Fledermäuse und Vögel. Planen Sie, diese kostengünstigen Maßnahmen als gesetzlichen Ausgleich von Baumaßnahmen in Anspruch zu nehmen?

Hr. Kimberger, Grüne: Wir werden die Aktivitäten des Bibers aktiv in städtischen Ausgleichskonzepten verankern soweit es bei den konkreten Projekten sinnvoll ist. Solche Maßnahmen schaffen kostengünstig Überflutungsflächen, sichern Lebensräume für Tiere und tragen zum Hochwasserschutz sowie Schutz von Grundstücken bei.

Hr. Habel, Initiative Zukunft Lgz: Falls der Biber baurechtlich anrechenbare Leistungen auf die festgesetze Dauer (=Bestand des Bauvorhabens) verlässlich und verbindlich zusichert und die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Schäden nicht außer Verhältnis zu anderen Maßnahmen stehen, dann gerne.