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mobiles Umwelterlebniszentrum

6.1 Flächenverbrauch: Wie stehen sie zu weiteren Bau- oder Gewerbegebieten auf der grünen Wiese?

Antwort Silvia Dießl, CSU:

Pauschale Aussagen zu „Bau- oder Gewerbegebieten auf der grünen Wiese“ greifen aus unserer Sicht zu kurz, weil sie der komplexen Realität kommunaler Ortsentwicklung nicht gerecht werden. Grüne Wiese ist nicht gleich grüne Wiese. Entscheidend ist nicht die Schlagwortdebatte, sondern eine fachlich fundierte Bewertung der tatsächlichen ökologischen Qualität und Funktion einer Fläche.

Unstrittig ist: ökologisch hochwertige Strukturen wie artenreiche Wiesen, Biotope, gewachsene Landschaftsräume oder klimatisch wirksame Freiflächen müssen konsequent geschützt werden. Diese Flächen sind für Biodiversität, Klimaanpassung und Landschaftsbild unverzichtbar und dürfen nicht der kurzfristigen Flächenverfügbarkeit geopfert werden. Der konsequente Schutz ökologisch hochwertiger Flächen ist dabei ein zentraler Bestandteil unseres Programms für Seukendorf und Hiltmannsdorf, das unter dem Leitgedanken „Dorf bleiben – Natur erhalten“ den Erhalt von Biodiversität, Landschaft und klimatisch wirksamen Freiräumen klar priorisiert. 

Gleichzeitig steht eine Gemeinde in der Verantwortung, ihre Ortsentwicklung aktiv zu steuern. Dazu gehören die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsplätzen, eine tragfähige kommunale Infrastruktur sowie Angebote für Nahversorgung, Betreuung und soziale Teilhabe. Diese Ziele lassen sich nicht ausschließlich durch Innenentwicklung erreichen. Trotz aller Bemühungen um Nachverdichtung, Baulückenschließung und Umnutzung stößt Seukendorf hier oft an strukturelle Grenzen.Deshalb müssen auch intensiv genutzte, strukturarme oder vorbelastete Außenbereichsflächen, die häufig pauschal als „grüne Wiese“ bezeichnet werden, in eine verantwortungsvolle Entwicklungsstrategie einbezogen werden können. Ohne diese Möglichkeit drohen Stillstand, steigende Grundstückspreise, Abwanderung junger Familien oder das Ausbleiben dringend benötigter Gewerbeansiedlungen. All dies würde die Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit des Ortes langfristig schwächen und das Problem der Flächenversiegelung nur in andere Orte verlagern – nicht lösen.

Voraussetzung für eine nachhaltige Ortsentwicklung ist ein qualitativ hoher Anspruch an Planung und Umsetzung. Neue Bau- und Gewerbegebiete müssen nach aktuellen bau-, klima- und umwelttechnischen Standards realisiert werden: flächensparend, energieeffizient, mit wirksamen Grün- und Freiraumstrukturen, intelligenter Regenwasserbewirtschaftung, nachhaltiger Mobilitätsanbindung und einer konsequenten Nutzung erneuerbarer Energien. 

Der hohe Anspruch an Planung und Umsetzung entspricht dem programmatischen Grundsatz: „Nachhaltigkeit wird bei Planung und Umsetzung kommunaler Projekte verbindlich berücksichtigt. Kurzfristige Einsparungen dürfen nicht zu langfristigen Problemen führen.“ Unvermeidbare Eingriffe sind möglichst vollständig und wirksam zu kompensieren. „Die Entwicklung des Ortes erfolgt maßvoll und nachhaltig. Wachstum darf nicht zu Lasten von Natur, Landschaft 

Antwort Sebastian Rocholl, SPD:

Siehe Frage 1: Neue Baugebiete im Außenbereich halte ich weder für wünschenswert noch für realisierbar; eine Weiterentwicklung im Anschluss an die bestehenden Gewerbeflächen würde ich für sinnvoll halten.

6.2 Flächenverbrauch: Welche Konzepte zum flächensparenden Bauen entwickelte Ihre Partei?

Antwort Silvia Dießl, CSU:

Die CSU in Seukendorf setzt in ihrem Wahlprogramm klar auf flächensparendes, nachhaltiges und steuerbares Bauen. Zentrales Leitbild ist dabei nicht quantitatives Wachstum, sondern qualitative Ortsentwicklung. Ein wesentlicher Baustein ist die Stärkung der Innenentwicklung: Bestehende Bebauungspläne sollen überprüft und, wo sinnvoll, angepasst werden, um Nachverdichtung zu erleichtern, etwa durch realistische Grundstückszuschnitte, flexible Bauformen oder die Nutzung bislang untergenutzter Flächen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Nachverdichtung auf gemeindeeigenen Flächen. Dadurch behält die Gemeinde die planerische Steuerung in der Hand und kann flächensparend Wohnraum schaffen, ohne zusätzliche Außenbereiche in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig ermöglicht dieses Vorgehen die gezielte Umsetzung moderner Standards, etwa in den Bereichen Energieeffizienz, Regenwassermanagement und Freiraumgestaltung.

Flächensparen bedeutet für uns zudem, Infrastruktur effizient zu nutzen. Bestehende Straßen, Leitungen und die Nutzung bestehender Immobilien sollen Vorrang vor neuen Erschließungen haben. Ergänzt wird dieser Ansatz durch das klare Bekenntnis zu nachhaltigem und ganzheitlichem Planen und Bauen, bei dem Umwelt- und Klimaschutz von Anfang an integraler Bestandteil der Planung sind – nicht als nachträgliche Korrektur, sondern als Grundprinzip kommunaler Entwicklung!

Antwort Sebastian Rocholl, SPD:

Innerorts gibt es noch eine Potentialfläche, hier fordern wir den Bau von Wohnungen, die teilweise auch Einkommensabhängig vermietet werden. Ansonsten (Siehe 1) liegt der Fokus auf der Mobilisierung von ungenutztem Wohnraum und Lücken in der Bebauung.

7. Welche Ideen haben Sie zur Belebung des Ortskerns?

Antwort Silvia Dießl, CSU:

Der Ortskern soll zu einem attraktiven Treffpunkt für alle Generationen gestaltet werden. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist dabei die Schaffung von Begegnungsorten, etwa durch öffentliche Treffpunkte, ein Begegnungscafé und weitere regelmäßige Angebote insbesondere für Seniorinnen und Senioren, die aktiv in das Gemeindeleben eingebunden bleiben sollen. Darüber hinaus setzen wir auf eine deutliche Stärkung von Kultur, Veranstaltungen und Märkten. Kultur und Gastronomie werden dabei ausdrücklich als Standortfaktoren verstanden, die gezielt unterstützt und weiterentwickelt werden sollen.

Ein weiterer Baustein ist die Aufwertung des öffentlichen Raums. Durch Straßenbegleitgrün, Entsiegelung geeigneter Flächen und eine ansprechende Gestaltung des Ortsbildes soll der Ortskern nicht nur funktional, sondern auch atmosphärisch gewinnen. Gleichzeitig wird der Ausbau von Mehrgenerationenspielplätzen und Freizeitangeboten als Mittel gesehen, um unterschiedliche Altersgruppen zusammenzuführen und den Ortskern wieder stärker in den Alltag der Menschen einzubinden. Insgesamt verfolgt die CSU in Seukendorf einen ganzheitlichen Ansatz: Ortskernbelebung entsteht nicht durch Einzelmaßnahmen, sondern durch das Zusammenspiel von Wohnen, Begegnung, Kultur, Ehrenamt und attraktiven öffentlichen Räumen – nachhaltig, generationengerecht und fest im Alltag der Gemeinde verankert.

Antwort Sebastian Rocholl, SPD:

Wir wünschen uns eine „Neue Mitte“. Es gibt im Ortskern eine potentielle Fläche, die sich zur Entwicklung eines kleinen Platzes mit (Eis)Cafe, Grünfläche, eventuell ein paar Wohnhäusern u.ä. anbieten würde; ob sie mobilisierbar ist, wird die Zeit zeigen. Was definitiv fehlt, ist ein zentraler, freundlicher Treffpunkt. Im bestehenden Kontext wäre dieser nur durch Grunderwerb und Umgestaltung des Dorfplatzes zu verwirklichen.

9. Kontrolle von Ausgleichsmaßnahmen, Gewässerrandstreifen, geschützten Landschaften Wie stellen Sie sicher, dass Ausgleichsmaßnahmen für Bauvorhaben vertragsgemäß durchgeführt werden?

Antwort Silvia Dießl, CSU:

Grundsätzlich muss man zwischen gemeindeeigenen Bauvorhaben und privaten bzw. privatwirtschaftlichen Bauvorhaben unterscheiden. Bei eigenen Vorhaben tritt die Gemeinde als Bauherrin auf. Hebel zur Sicherung der Umsetzungsqualität vertraglich vereinbarter bzw. beauftragter Ausgleichsmaßnahmen sind hier insbesondere die Rechtsmittel der VOB und des Bauvertragsrechts: Sehr umfangreichere Steuerungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten stehen bereits während der Bauausführung zur Verfügung und werden konsequent angewandt. 

Für privatwirtschaftliche Bauvorhaben sind die Möglichkeiten der unmittelbaren Einflussnahme durch die Gemeinde im Wesentlichen auf die Instrumente des öffentlichen Baurechts beschränkt – da dies abgesehen von richtungsweisenden Planungsmöglichkeiten der Gemeinde in weiten Teilen durch die Bau- und Umweltbehörden des Landkreises durchzusetzen ist bleibt hier vor allem die Möglichkeit der kommunikativen Einflussnahme auf Bauherren sowie im Fall von Verstößen gegen entsprechende umwelt- und baurechtliche Auflagen die Anzeige bei den zuständigen Stellen des Landratsamtes durch das Gemeindebauamt. 

Antwort Sebastian Rocholl, SPD:

Dieses sind gesetzliche Auflagen, deren Umsetzung sowohl durch unsere Bauabteilung als auch durch das LRA kontrolliert werden. Tatsächlich verzögern sich manche Maßnahmen zuweilen - gemacht wird es aber letztendlich.